krebsliga_aargaukrebsliga_baselkrebsliga_bernkrebsliga_bern_dekrebsliga_bern_frkrebsliga_freiburgkrebsliga_freiburg_dekrebsliga_freiburg_frkrebsliga_genfkrebsliga_genf_newkrebsliga_genf_new_mobilekrebsliga_glaruskrebsliga_graubuendenkrebsliga_jurakrebsliga_liechtensteinkrebsliga_neuenburgkrebsliga_ostschweizkrebsliga_schaffhausenkrebsliga_schweiz_dekrebsliga_schweiz_fr_einzeiligkrebsliga_schweiz_frkrebsliga_schweiz_itkrebsliga_solothurnkrebsliga_stgallen_appenzellkrebsliga_tessinkrebsliga_thurgaukrebsliga_waadtkrebsliga_wallis_dekrebsliga_wallis_frkrebsliga_zentralschweizkrebsliga_zuerichkrebsliga_zug
Krebsliga Ostschweizprävento - Krebsvorsorge & KrebsfrüherkennungVererbbare KrebskrankheitenKrebs in der Familie?Vererbbare Krebskrankheiten

Krebs in der Familie?

Informationen in Zusammenhang mit der Sensibilisierungskampagne GenAware

1. Kurzer Selbst-Check: Finden Sie heraus, ob eine erbliche Veranlagung vorliegen könnte

Trifft etwas davon auf Ihre Familie zu? 
(Ihre Familie: Eltern, Grosseltern, Kinder, Geschwister, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen)

□ Zwei oder mehr Blutsverwandte sind an Brust-, Darm-, Eierstock- oder Prostatakrebs erkrankt.
□ Eine Person erkrankte bereits in ungewöhnlich jungem Alter.
□ Eine Person hatte mehrere verschiedene Krebserkrankungen.
□ In der Familie gab es Eierstockkrebs, oder Brustkrebs bei einem Mann.
□ Eine erbliche Genveränderung ist bereits bekannt.

Ein oder mehrere «Ja» bedeutet nicht automatisch, dass eine erbliche Veranlagung besteht, wohl hingegen, dass es sinnvoll ist, sich genauer zu erkundigen.
 

2. Weitere Informationen 

Krebs entsteht in der Mehrzahl nicht durch eine vererbte Genveränderung. Bei etwa 5 bis 10 Prozent aller Krebserkrankungen spielt hingegen eine angeborene genetische Veranlagung eine wesentliche Rolle. Diese kann innerhalb einer Familie von Generation zu Generation weitergegeben werden.  

Das bedeutet nicht, dass Krebs selbst vererbt wird. Vererbt werden kann eine Veränderung in einem Gen, die das Risiko für bestimmte Krebsarten erhöht. Wer eine solche Veranlagung trägt, muss nicht zwangsläufig an Krebs erkranken. Das Wissen um ein erhöhtes Risiko kann jedoch helfen, geeignete Früherkennungs- und Vorsorgemassnahmen rechtzeitig zu planen.

Zwei Blutsverwandte mit Krebs?

Wenn zwei oder mehr Blutsverwandte an Brustkrebs, Darmkrebs, Eierstockkrebs oder Prostatakrebs erkrankt sind, kann es sinnvoll sein, die Familiengeschichte genauer anzuschauen.

Dabei zählen Verwandte auf der mütterlichen und auf der väterlichen Seite, in erster Linie:

  • Eltern und Grosseltern
  • Geschwister
  • Kinder
  • Tanten und Onkel
  • Nichten und Neffen

Eine familiäre Häufung bedeutet noch nicht, dass tatsächlich eine erbliche Veranlagung vorliegt. Umgekehrt kann eine Abklärung auch dann sinnvoll sein, wenn nur eine Person in der Familie erkrankt ist.

Wann sollten Sie genauer nachfragen?

Hinweise auf eine mögliche erbliche Krebsveranlagung können sein:

  • Mehrere Blutsverwandte haben dieselbe oder miteinander verwandte Krebsarten.
  • Eine Person ist bereits in ungewöhnlich jungem Alter (weniger als 40 J.) an Krebs erkrankt.
  • Eine Person hatte im Laufe ihres Lebens mehrere verschiedene Krebserkrankungen, z.B. Brustkrebs und Eierstockkrebs.
  • Krebserkrankungen treten in mehreren Generationen auf.
  • In der Familie ist Eierstockkrebs aufgetreten (dieser Tumor hat in etwa 20% der Fälle eine genetische Ursache).
  • Ein Mann ist an Brustkrebs erkrankt.
  • Besonders aggressiver oder metastasierter Prostatakrebs kommt in der Familie vor.
  • Eine verwandte Person hat bereits eine nachgewiesene erbliche Genveränderung.

Diese Merkmale sind nur Hinweise und keine Diagnose. Eine Fachperson kann bei der Beurteilung mithelfen, ob weitere Abklärungen angezeigt sind.

Welche Krebsarten können erblich bedingt sein?

Erbliche Veranlagungen sind besonders gut bekannt bei:

Brust- und Eierstockkrebs

Veränderungen beispielsweise in den Genen BRCA1 oder BRCA2 können das Risiko für Brust- und Eierstockkrebs deutlich erhöhen. Diese Genveränderungen können auch bei Männern relevant sein, da sie auch mit Brustkrebs beim Mann, Prostata- oder Bauchspeicheldrüsenkrebs verbunden sind und auch über einen Mann in der Familie weitervererbt werden können. 

Darmkrebs

Ein Teil der erblich bedingten Darmkrebserkrankungen entsteht im Rahmen eines sogenannten Lynch-Syndroms. Dabei können in einer Familie neben Darmkrebs auch andere Krebsarten auftreten, beispielsweise Gebärmutterkörper-, Eierstock-, Magen- oder Harnwegskrebs.

Prostatakrebs

Auch bestimmte Formen von Prostatakrebs können mit einer erblichen Genveränderung verbunden sein. Besonders relevant sind Erkrankungen in jüngerem Alter (jünger als 50 J.), mehrere betroffene Männer in einer Familie sowie aggressive oder metastasierte Krankheitsverläufe.

Bauchspeicheldrüsenkrebs (Pankreaskrebs)

Auch bei diesem Tumor besteht teilweise eine erbliche Neigung, speziell wenn in der Familie auch weitere Krebserkrankungen, wie Brustkrebs, aufgetreten sind. 

Entscheidend ist daher nicht nur die Zahl der Erkrankungen, sondern auch:

  • die genaue Krebsart,
  • das Alter bei der Diagnose,
  • das Verwandtschaftsverhältnis,
  • die Verteilung auf der mütterlichen oder väterlichen Familienseite,
  • sowie mögliche Kombinationen verschiedener Krebsarten.

Was ist der nächste Schritt?

Der nächste Schritt ist keineswegs automatisch ein Gentest.

Sprechen Sie zunächst mit:

  • Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt,
  • Ihrer behandelnden Fachärztin oder Ihrem Facharzt,
  • einer Apotheke,
  • oder der Krebsliga.

Dabei wird besprochen, ob eine weitergehende Abklärung mittels einer spezialisierten genetischen Beratung angezeigt sein könnte.

Hilfreich ist es, wenn Sie vor dem Gespräch möglichst viele Informationen über Ihre Familie zusammentragen:

  • Wer ist oder war an Krebs erkrankt?
  • Welche Krebsart wurde festgestellt?
  • Wie alt war die Person bei der Diagnose?
  • Hatte jemand mehrere Krebserkrankungen?
  • Wurde bereits eine genetische Untersuchung durchgeführt?

Auch unvollständige Angaben sind hilfreich. Sie müssen nicht bereits alle medizinischen Unterlagen besitzen.
 

Weitere Informationsmöglichkeiten:  

3. Adressen für genetische Beratung und Testung:

4. Was geschieht bei einer fachärztlichen genetischen Beratung?

In einer genetischen Beratung durch darauf speziell ausgebildete Ärztinnen und Ärzte (Liste siehe oben) wird Ihre persönliche und familiäre Krankheitsgeschichte systematisch beurteilt. Häufig wird dazu ein Familienstammbaum über mehrere Generationen erstellt.

Die Fachperson bespricht mit Ihnen:

  • wie wahrscheinlich eine erbliche Veranlagung ist,
  • ob ein Gentest medizinisch sinnvoll sein könnte,
  • ob diese teure Testung durch die Krankenkassen bezahlt wird
  • welche Ergebnisse möglich sind,
  • welche Folgen das Ergebnis für Sie haben könnte,
  • und welche Bedeutung es möglicherweise für Ihre Angehörigen hat.

Eine genetische Beratung verpflichtet Sie keineswegs zu einem Gentest. 

Falls Sie sich nach der Beratung zur Durchführung eines Gentestes entschliessen, werden Sie ein Einverständnisformular unterschreiben. Es wird eine Blutprobe abgenommen und in ein zertifiziertes Schweizerisches Labor geschickt. Nach Eintreffen des Resultates werden in einem weiteren Schritt mit Ihnen die Befunde erklärt und die möglichen Auswirkungen diskutiert. 

Was kann ein Gentest ergeben?

Eine krankheitsrelevante Genveränderung (Mutation) wird gefunden

Dann können gezielte Empfehlungen für Früherkennung, Vorsorge oder – bei bereits erkrankten Personen – möglicherweise auch für die Behandlung gegeben werden. Das Ergebnis ist auch für Blutsverwandte von Bedeutung.

Es wird keine krankheitsrelevante Veränderung gefunden

Ein unauffälliger Test bedeutet nicht immer, dass kein familiär erhöhtes Risiko besteht. Nicht alle erblichen Ursachen sind bekannt oder mit den durchgeführten Tests nachweisbar.

Das Ergebnis ist unklar

Manchmal wird eine Genvariante gefunden, deren Bedeutung noch nicht sicher beurteilt werden kann (VUS = Variante unbekannter Signifikanz). Ein solches Ergebnis wird gleich beurteilt, wie wenn keine krankheitsrelevante Veränderung gefunden wurde. Es kann jedoch sein, dass in einigen Jahren die Bedeutung solcher Varianten eindeutig bekannt sein wird. 

Was bedeutet das Ergebnis für meine Familie?

Eine festgestellte erbliche Genveränderung kann auch für Kinder und weitere Blutsverwandte wichtig sein. Diese Angehörige entscheiden selbst, ob sie sich auch beraten oder testen lassen möchten.

In der Schweiz gilt bei genetischen Untersuchungen das Recht auf umfassende Aufklärung, notwendige Einverständniserklärung und auch auf Nichtwissen. Es gilt auch ein Recht auf Nichtdiskriminierung. Diese Punkte sind in einem Bundesgesetzt geregelt. 

Wissen ermöglicht Vorsorge

Eine erbliche Veranlagung ergibt keine sichere Vorhersage einer späteren Krebserkrankung. Das Wissen um ein erhöhtes Risiko eröffnet, aber konkrete Handlungsmöglichkeiten und eine individuell angepasste Vorsorge, beispielsweise:

  • frühere oder häufigere Kontrolluntersuchungen,
  • zusätzliche Untersuchungsmethoden,
  • vorbeugende medizinische Massnahmen,
  • gezielte Beratung von Angehörigen.

Welche Massnahmen sinnvoll sind, hängt von der jeweiligen Genveränderung, dem persönlichen Risiko und der individuellen Lebenssituation ab.

 

Diese Informationen wurden auf die Webseite der Krebsliga Ostschweiz gesetzt in Zusammenhang mit einer Sensibilisierungskampagne zum Thema genetische Neigung zu Krebs, welche im Herbst 2026 vorerst nur in der Region Stadt St. Gallen durch die Krebsliga Ostschweiz durchgeführt wird dank Unterstützung der S.+H. Rothschild Stiftung. 

RM. 20.7.2026