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Erbschaften und Legate

Mit einem Vermächtnis an die Krebsliga Ostschweiz können Sie weit über den Kreis Ihrer Nächsten hinaus Gutes tun.

  • Legat/Vermächtnis: Sie können der Krebsliga Ostschweiz einen festen Betrag oder bestimmte Wertsachen (z.B. Immobilien, Wertschriften) vermachen.
  • Erbe: Die Krebsliga Ostschweiz wird zur Alleinerbin oder zur Miterbin bestimmt und erhält dadurch entweder den gesamten Nachlass (als Alleinerbin) oder eine gewisse Quote davon (als Miterbin).
  • Stiftung/Fonds: Grosse Vermögen können Anlass sein, einen eigenen Fonds oder eine Stiftung zu errichten. Bei deren Gründung wird festgelegt, welchen Zweck der Ertrag aus dem Vermögen erfüllt.

Welche Form auch immer Sie wählen, wir wissen es sehr zu schätzen, wenn Sie nebst Familie und Freunden in Ihrem Testament auch die Krebsliga Ostschweiz berücksichtigen.

 

In unserem Testament-Ratgeber finden Sie wertvolle Informationen rund um das Testament.

Wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Frau Regula Schneider ist gerne für Sie da und beantwortet Fragen zum Thema Testament und Legate:

Regula Schneider, Geschäftsführerin
Telefon 071 242 70 22
regula.schneider@krebsliga-ostschweiz.ch

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung im Kampf gegen Krebs!